Maklerverträge und das Widerrufsrecht – Wie Sie als Immobilienmakler mit dem Gesetz umgehen
Neben dem Fach- und Sachkundenachweis für Immobilienmakler Bestellerprinzip und der Mietpreisbremse hat sich der Gesetzgeber auch dem Widerrufsrecht bei Maklerverträgen zugewandt. Das Ergebnis ist, dass seit Juni 2014 auch Maklerverträge dem Fernabsatzgesetz unterliegen. Damit erhält der Verbraucher die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen vom geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten – sofern der Vertrag