Das Baukindergeld

Für viele Menschen ist der Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses ein wichtiger Meilenstein. Viele Menschen erwerben – wenn überhaupt – nur eine einzige Immobilie in ihrem Leben. Eine Säule der Finanzierung ist das Baukindergeld. Wer es erhält, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und wieviel gezahlt wird – lesen Sie hier im Artikel.

Die Eigentumsquote in Deutschland ist im europäischen Vergleich besonders niedrig. Hierzulande besitzt nur jeder zweite Wohneigentum. Die in den letzten Jahren immer weiter gestiegenen Kaufpreise machen es vielen Immobilieninteressenten trotz niedriger Zinsen nur schwer möglich, Eigentum zu erwerben. Viele Kaufwillige kommen bei der Finanzierung ihres Traumobjekts an ihre Grenzen. Der Staat bietet jedoch Kaufhilfen in Form von staatlichen Förderungen an. Bei einer Konditionenanfrage eines Kredits sollte man gezielt nach diesen Hilfen fragen. Denn über die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) werden zwar die Zuschüsse vergeben, den Antrag reicht man jedoch über die eigene Hausbank oder einen Finanzvermittler ein. Seit 2018 bezuschusst der Staat den Umzug in die eigenen vier Wände mit dem Baukindergeld. Wem die Förderung zusteht, wie hoch diese ist und wie man sie beantragt, kurz zusammengefasst.

Fördervoraussetzungen

Familien oder Alleinerziehende, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 einen Kaufvertrag für ein selbst genutztes Eigenheim unterzeichnen oder eine Baugenehmigung erhalten, können sich Baukindergeld sichern. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um eine Bestandsimmobilie oder einen Neubau handelt. Voraussetzung ist, dass zu dem Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Außerdem darf das jährliche Haushaltseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigen. Ab dem zweiten Kind wird pro Kind ein Freibetrag von weiteren 15.000 Euro eingeräumt. Zugrunde gelegt wird hierbei das durchschnittliche Einkommen der letzten zwei Jahre. Gefördert wird lediglich die erste eigengenutzte Immobilie. Besitzt eines der Haushaltsmitglieder bereits eine Wohnung oder ein Haus, hat man keinen Anspruch auf die staatliche Unterstützung. Die Förderung ist auch hinfällig, sobald man die Immobilie von einem engen Verwandten erwirbt. Um den Zuschuss zu erhalten, muss Eigentum an mindestens der Hälfte der Immobilie erworben werden. Leben die Eltern der Kinder getrennt und teilen sich das Sorgerecht, ist zu berücksichtigen, dass nur ein Elternteil den Antrag auf Baukindergeld einreichen kann. So soll eine Doppelförderung vermieden werden.

Höhe der Förderung

Der staatliche Zuschuss pro minderjährigem Kind beträgt 12.000 Euro. Dieser wird verteilt über einen Zeitraum von 10 Jahren an den Antragssteller ausgezahlt. Kinder, die nach der Antragsstellung zur Welt kommen, werden nicht berücksichtigt. Der Zuschuss wird weiterhin ausgezahlt, auch wenn eines der Kinder im Förderzeitraum, aber nach Antragsstellung die Volljährigkeit erlangt. Die Auszahlung erfolgt jährlich und orientiert sich an der Auszahlung der ersten Rate. Wer in Bayern das Baukindergeld in Anspruch nimmt, profitiert sogar zweifach. Als einziges Bundesland stockt es hier die staatliche Hilfe mit 300 Euro jährlich pro förderfähigem Kind als sogenanntes Baukindergeld Plus auf. Das Baukindergeld versteht sich als Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Beantragung

Mit Ummeldung ins Eigenheim beginnt die sechsmonatige Frist für die Beantragung. Der späteste Zeitpunkt für die Antragsstellung sowie die Ummeldung ist der 31.12.2023. Die Meldebestätigung der Gemeinde ist hierbei als Nachweis für die Eigennutzung der Immobilie sowie für den Einzugstermin entscheidend. Die Antragsstellung selbst erfolgt über das KfW-Zuschussportal. Nach Bestätigung des Antrags auf Baukindergeld hat man weitere drei Monate Zeit, um die erforderlichen Dokumente einzureichen. Hierzu gehören der Grundbuchauszug, der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung, die Meldebescheinigung und die Einkommensteuerbescheide.

Nutzung

Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, profitieren tatsächlich vor allem junge Familien vom Baukindergeld. Die meisten Familien, die die Förderung in Anspruch nehmen, haben mindestens ein Kind unter 6 Jahren. Die Anträge werden überwiegend von Familien mit ein bis zwei Kindern im eigenen Haushalt gestellt.

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