Böses Erwachen bei der Nebenkostenabrechnung: CO2-Steuer
Seit dem 01. Januar 2021 gibt es bei uns in Deutschland die CO2-Steuer. Beim Tanken hat es sicher jeder schon gemerkt, der nicht mit einem E-Auto unterwegs ist, die Preise haben sich erhöht. Um die Klimaziele zu erreichen, möchte die Bundesregierung einen Anreiz setzen, beim Heizen auf erneuerbare Energien umzusteigen. Denn eine Heizung hat jeder zu Hause und durch das Heizen wird viel CO2 ausgestoßen. Doch was bedeutet dies für Mieter und Vermieter?
Was wird besteuert und in welcher Höhe?
Sämtliche fossile Brennstoffe werden besteuert, hierzu zählen Benzin, Diesel, Heizöl, Gas und Flüssiggas. Für Biomethan wird keine Steuerabgabe fällig. 2023 wird dann auch für Kohle ein Luftverunreinigungszuschlag erhoben. Je Tonne CO2 wird derzeit ein Betrag von 25 Euro fällig. Bis 2025 soll die Besteuerung auf 55 Euro pro Tonne erhöht werden.
Konkret bedeutet dies, dass die Kosten für das Heizen mit fossilen Brennstoffen in 2021 um ca. 10 % steigen. Die Kilowattstunde Gas erhöht sich um etwa 0,006 Euro, der Liter Heizöl um ca. 0,08 Euro pro Liter. Der Preis für das Heizen mit Öl wird sich im Vergleich zum Anfeuern mit Gas stärker erhöhen, da bei der Verbrennung mehr CO2 ausgestoßen wird. Rechnet man bei einem unsanierten Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas pro Jahr für Heizen und Warmwasser, erhöhen sich die Kosten um etwa 120 Euro. Legt man dem gleichen Haus einen Verbrauch von 2.000 Litern Heizöl pro Jahr zugrunde, belaufen sich die Mehrkosten auf ca. 160 Euro jährlich. Bis 2025 wird diese Belastung noch einmal deutlich steigen, insgesamt werden sich die Verbrauchskosten für fossile Brennstoffe dann um ca. 20 % erhöhen.
Wer trägt die CO2-Steuer bei Mietobjekten?
Bislang war es so geplant, dass die Vermieter den Aufschlag durch die CO2-Steuer mit der Nebenkostenabrechnung an ihre Mieter weitergegeben hätten. Auf viele Mieter wäre also mit der nächsten Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung zugekommen. Eine Möglichkeit, dies zu verhindern, hätten die Mieter allerdings nicht gehabt. Denn den Eigentümern der Immobilien obliegt der Wechsel hin zu einer nachhaltigeren Heizungsalternative. Dadurch, dass ihnen jedoch keine Mehrkosten entstanden wären, sondern sie diese lediglich an die Mieter weitergegeben hätten, wäre der Effekt einen Anreiz zum Austausch der Heiztechnik zu setzen, verpufft. Die Bundesregierung hat am 12. Mai 2021 parallel zur Novelle des Klimaschutzgesetzes nun entschieden, dass die Kosten des CO2-Aufschlags zugleich auf Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Um die Mehrkosten so niedrig wie möglich zu halten, hilft den Mietern nun möglichst sparsam und umweltfreundlich zu heizen. Möchten die Vermieter ihre zusätzlichen Kosten senken, sollten sie ihre Heizungsanlagen auf den Betrieb mit nachhaltigen Brennstoffen umrüsten.
Für die Vermieter von Wohnungseigentum allerdings gibt es eine zusätzliche Hürde. Sind die Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus nicht an eine zentrale Heizung angeschlossen, sondern ist jede Wohnung beispielsweise mit einer Gasetagenheizung ausgestattet, gibt es hierfür bislang keine grüne Alternative. Wärmepumpen müssten am Gemeinschaftseigentum installiert werden, hierfür wäre die Zustimmung der anderen Eigentümer erforderlich. Zudem gibt es in Deutschland strengere Lärmvorschriften als in anderen Ländern, sodass die Installation einer Luftwärmepumpe an der Außenfassade schwer realisierbar ist.
Ein Nachteil der CO2-Steuer ist in der „sozialen Ungerechtigkeit“ zu sehen. Eigenheimbesitzer mit einem geringen Einkommen haben gegebenenfalls nicht die finanziellen Mittel, um auf eine nachhaltige Alternative umzurüsten. Auch Mieter können sich, wie oben beschrieben, gegen die höheren Kosten nicht zur Wehr setzen, obwohl sie keine Möglichkeit haben, eine Modernisierung der Heizungsanlage herbeizuführen. Die Vermieter kritisieren, dass sie den Verbrauch der Mieter nicht steuern können und künftig dennoch an dem verbrauchsorientierten CO2-Aufschlag beteiligt werden. In der Koalition war zuvor noch ein anderes Modell diskutiert worden, nachdem die Vermieter bei energetisch gut sanierten Gebäuden einen geringeren Satz übernommen hätten. Die Energieeffizienz eines Gebäudes hätte so über die Höhe der Beteiligung am CO2-Zuschlag entschieden. Dies konnte sich letztendlich aber nicht durchsetzen. Befürchtet wird nun, dass die Vermieter die Mehrkosten auf die Kaltmiete aufschlagen werden. Außerdem wird bemängelt, dass den Eigentümern durch die zusätzlichen Kosten Geld für die energetische Sanierung der Heizung entzogen wird. Hier hätten sich viele statt einer zusätzlichen Besteuerung Anreize durch weitere Förderungen gewünscht. Eine Prüfung, ob die Regelung verfassungswidrig ist, wird durch den Eigentümerverband Haus und Grund angestrebt. Zudem hat sich die Deutsche Energie-Agentur (Dena) mit einem Positionspapier zu der Begrenzung der Umlagefähigkeit ausgesprochen. Man kann also davon ausgehen, dass das Thema die Regierung weiterhin beschäftigen wird.
Wege, um die CO2-Steuer zu umgehen
Die Intention der Regierung bei der Besteuerung ist, dass möglichst viele Immobilieneigentümer ihre Heizungen auf nachhaltigere Alternativen umstellen, die erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung nutzen. Hierzu zählen beispielsweise Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Solarthermieanlagen. Der Übergang weg von fossilen Brennstoffen hin zu grünen Energiequellen wird vom Staat zusätzlich gefördert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle halten hierfür spezielle Fördermittel bereit. Der Staat ist auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen, damit die erklärten Energieziele eingehalten werden können.
Bereicherung des Staats durch CO2-Steuer
Was passiert jedoch mit den Mehreinnahmen durch die CO2-Steuer? Der Staat nutzt das Geld, um beispielsweise den Wohngeldzuschuss zu erhöhen. Hierdurch sollen Personen mit einem geringeren Einkommen durch die Hintertür von der CO2-Steuer beim Heizen entlastet werden. Zudem ist die Pendlerpauschale bei Strecken ab 20 km gestiegen. Auch die Förderprogramme für die Umrüstung der Heizanlagen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden und für die Anschaffung von Elektroautos wird durch die CO2-Steuer finanziert.
CO2-Steuer drückt die EEG-Umlage
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, beinhaltet eine Umlage für Stromkonsumenten. Durch die Umlage soll der Netzausbau im Bereich erneuerbare Energien vorangetrieben werden. So soll der erzeugte Strom künftig überall nutzbar sein. Mit einem Zuschuss in Milliardenhöhe hat die Bundesregierung Verbraucher bei der EEG-Umlage entlastet, auch hier werden die Einnahmen aus der CO2-Steuer gegengerechnet. Konkret bedeutet dies eine Entlastung für den Endverbraucher von knapp 0,03 Euro pro Kilowattstunde Strom.