Lehrberuf Immoblienmakler – Der Sachkundenachweis kommt

Makler haben es zurzeit nicht leicht. Gleich an mehreren Fronten müssen sich die Immobilienhändler lebhaften Angriffen erwehren. Erst beschließt die schwarz-rote Regierung das Bestellerprinzip. Für noch mehr Ärger in der Branche könnte aber die geplante Regulierung der Ausbildung und dem Fach- und Sachkundenachweis für Immobilienmakler sorgen. Denn das Bundeskabinett will den Weg zum Maklerberuf stärker regulieren. So hat das Wirtschaftsministerium bereits angekündigt, einen Sach- und Fachkundenachweis für die Makler zur Pflicht machen zu wollen.

Berufsweg des Maklers bislang kaum reguliert

Bislang gibt es kaum Vorgaben. Eine spezielle Ausbildung zum Immobilienmakler ist nicht obligatorisch. Lediglich in der Gewerbeordnung legt ein Passus fest, dass die Vermittler von Grundstücken, Wohn- oder Gewerberaum die Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigen. Das erledigt die Kreisverwaltung, das Ordnungsamt oder die Stadtverwaltung. Wer volljährig ist und nicht vorbestraft, kann in der Regel problemlos ein Gewerbe anmelden und sich fortan als Makler verdingen.

Natürlich ist es in der Praxis so, dass die Immobilienvertreter nicht ohne Vorkenntnisse ihren Job antreten. Die meisten haben eine kaufmännische Ausbildung und kennen sich gut in Steuerfragen und Finanzierungsmöglichkeiten einer Immobilie aus. Auch Vertragsrecht, Notarrecht, Mietrecht oder Grundbuchrecht sollten sie in den Grundzügen beherrschen.

Trotzdem plant die Bundesregierung nun ein Gesetz, um die Berufsausbildung für die Branche zur Pflicht zu machen. Damit reagiert die Koalition offenbar auf die Unzufriedenheit vieler Kunden mit den Dienstleistungen der Vermittler von Wohnungen oder Grundstücken. Schon in ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD „Qualitätssicherungen“, einen „Sachkundenachweis“ und „Pflichtversicherungen“ für Immobilienmakler angekündigt. Diese Ziele sollen nun offenbar schleunigst umgesetzt werden.

Nachweis von Fachkenntnissen verlangt

Der Immobilienverband (IVD) begrüßt den geplanten Sach- und Fachkundenachweis, um so den gewachsenen Aufgaben und der Verantwortung der Makler gerecht zu werden. Deutlich skeptischer ist der Ring Deutscher Makler (RDM). Er hat bereits im August dieses Jahres mit einem Positionspapier auf die Pläne der Bundesregierung reagiert. Darin befürwortet der Lobbyverband zwar die Einführung einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden, die durch Immobilienvermittlung entstehen. Er verweist aber darauf, dass seine Mitglieder eine solche Police bereits vor Eintritt in den RDM nachweisen müssen.

Energisch sperrt sich der Verband gegen Verpflichtungen zur Weiterbildung seiner Mitglieder. Er lehnt in diesem Zusammenhang auch ein entsprechendes Gutachten ab, das vom Steinbeis-Transfer-Institut Center for Real Estate Studies (CRES) angefertigt wurde. In der Studie empfehlen die Freiburger Forscher, Makler zu mindestens 75 Stunden Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren zu verpflichten. Dafür würden durchschnittlich weniger als zwei Arbeitstage benötigt.

Alternativ sollen die Immobilienvermittler eine einschlägige Zugangsqualifikation für ihren Beruf nachweisen. Dazu zählt das CRES eine Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau sowie drei Jahre Praxiserfahrungen. Möglich wäre auch eine kaufmännische Ausbildung plus drei Jahre Praxis sowie ein zertifizierter Lehrgang für Immobilienmakler mit 150 Unterrichtsstunden. Ebenso könnte ein Studium in den Fachbereichen Wirtschaftswissenschaften, Jura oder Bautechnik sowie ein Jahr Praxis ausreichend sein, um den Maklerberuf auszuüben. Voraussetzung wäre auch in diesem Fall der erwähnte zertifizierte Lehrgang. Wer ganz ohne Ausbildung oder Studium diesen Job ausüben will, soll das laut CRES-Gutachten tun können. Er muss dann aber fünf Jahre Erfahrungen in der Branche nachweisen und 200 Stunden lang die Schulbank für das Zertifikat drücken.

Maklerverband: Unsere Mitglieder beherrschen ihr Geschäft

Der Ring Deutscher Makler lehnt die Empfehlungen des Gutachtens ab. „Immobilienmakler, die bereits am Markt sind, beherrschen ihr Geschäft“, schreibt der Verband in seinem Positionspapier. Die Vermittler hätten durch kunden- und verbrauchergerechte Beratung nachgewiesen, dass sie sich durch Qualität auszeichnen. Daher sieht der RDM keine Veranlassung, eine Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler gesetzlich zu verankern. Die Mitglieder des Rings Deutscher Makler bildeten sich im Eigeninteresse und freiwillig regelmäßig fort. Dafür bedürfe es keiner gesetzlichen Reglementierung.

Um Entgegenkommen zu signalisieren, schlägt der RDM eine freiwillige Spezialisierung der Immobilienmakler nach Vorbild der Fachanwälte vor. Sie könnten sich zum Beispiel auf Schwerpunkte konzentrieren und dann Titel wie „Fachmakler für Mietwohnungsvermittlung“, „Fachmakler für Gewerbeimmobilienvermietung“ oder „Fachmakler für Hotelvermittlung“ tragen. Die Industrie- und Handelskammer wären laut RDM geeignete Partner, um entsprechende Prüfungen abzunehmen und Zertifikate auszustellen.

Allerdings betont der Maklerverband immer wieder das Prinzip der Freiwilligkeit. Jegliche verpflichtenden Regelungen über den Zugang zum Maklerberuf lehnt der RDM ab. Die Tätigkeit sei kein klassischer Lehrberuf. Wer Immobilien vermittelt, brauche Fähigkeiten, die weder in der Ausbildung noch beim Studium erlernt werden könnten: persönlicher Einsatz, Ausgleich zwischen Auftraggeber und Kunde und kaufmännisches Geschick.

Rund 20.000 Makler in Deutschland unterwegs

Es bleibt abzuwarten, welchen Vorschlägen die Bundesregierung folgen wird. Grundsätzlich will sie in dieser Legislaturperiode das Wohnen wieder bezahlbar machen. Mietpreisbremse und Bestellerprinzip bei der Bezahlung von Maklerdienstleistungen waren die ersten Schritte. Die goldenen Jahre der Maklerbranche, hervorgerufen durch eine boomende Nachfrage nach Wohneigentum, scheinen sich allmählich dem Ende zu neigen. Auf jeden Fall stehen den rund 20.000 Immobilienvermittlern in Deutschland spannende Zeiten bevor.

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