Der Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Wohneigentumverwalter
Die Neuregelung des Zugangs zum Makler- und Wohneigentumsverwalterberuf steht bevor. In Zukunft wird ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung verlangt. Mit diesem Entwurf, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorlegte, sind auch die Verbände insgesamt zufrieden. aber auch Nachbesserungswünsche werden vorgetragen.
Der neue Sachkundenachweis für Makler und Wohneigentumsverwalter (WEG)
Die Änderung des § 34 der Gewerbeordnung, die vor allem Immobilienmakler und Wohneigentumsverwalter betrifft, besagt, dass diese Gruppe nur dann noch eine Erlaubnis zur Tätigkeit erhält, wenn sie einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorlegen können. Wie schon heute muss die erforderliche Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse dargelegt werden.
Der Fach- und Sachkundenachweis wird in einer IHK-Prüfung erworben, die etwa 400,00 Euro kosten soll. Wer über einen beruflichen Ausbildungsabschluss verfügt, wird den Sachkundenachweis ohne Prüfung erhalten.
Zu den Prüfungsinhalten hat sich der Immobilienverband (IVD) in einem Gutachten geäußert. Als Mindestvoraussetzung gilt die Ausbildung zur Immobilienkauffrau oder Immobilienkaufmann. Im Gesetzentwurf selber wird nichts zum Prüfungsinhalt gesagt. Das ist der Rechtsordnung vorbehalten, die noch erstellt werden wird. Auch der Bundesverband der Immobilienwirtschaft (BVFI) und der Ring Deutscher Makler (RDM) haben sich zum Fach- und Sachkundenachweis für Immobilienmakler geäußert.
Wichtig ist auch die Neuerung, die die Berufs- und Vermögensschadenspflichtversicherung betrifft. Sie ist eine weitere Voraussetzung die Zulassung als Immobilienmakler oder WEG -Verwalterzu erhalten. Schon heute wird diese Verpflichtung von vielen organisierten Maklern und WEG-Verwaltern erfüllt.
Von den etwa 1.850 Mitgliedern des DDIV (Dachverband Deutscher Immobilienverwalter) verfügt die Mehrheit schon heute über eine Versicherung. Die 6000 IVD-Mitglieder müssen als Zugangsvoraussetzung in den Verband auch eine Vermögensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherun
Die Anforderungen an Makler, die schon länger tätig sind (Alte-Hasen-Regelung)
Wer länger als sechs Jahre ununterbrochen als Immobilienmakler oder WEG am Markt tätig ist, muss nach dem vorliegenden Entwurf keine Sachkundeprüfung ablegen. (Alte-Hasen-Regelung) Diese Gruppe kann mit langjähriger Erfahrung und Berufspraxis punkten. Der Gesetzgeber erkennt ihr erworbenes Wissen, ihre Berufspraxis und ihre Erfahrungen als Qualifikationen an. Sie müssen aber ihre Kompetenzen gegenüber der Aufsichtsbehörde durch Unterlagen aufzeigen. Konkret bedeutet das, dass sie mindestens sechs Jahre Tätigkeit als Makler oder WEG-Verwalter durch Unterlagen vorweisen können. Die Erlaubnisurkunde nach § 34c GewO bei Maklern und die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO bei Verwaltern soll mit zu den Dokumenten gehören, die als Nachweis den Behörden vorgelegt werden können. Für die Wohneigentumsverwalter ändert sich ab dem Jahr 2016, dass sie die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit geordneter Vermögensverhältnisse erfüllen müssen und dass sie eine Vermögensschadenhaftpflichtver
Makler und Wohneigentumsverwalter sind weniger als 6 Jahre tätig
War der Makler oder WEG-Verwalter weniger als 6 Jahre auf dem Markt tätig, bevor die Regelung in Kraft tritt, muss er eine Erlaubnis nach § 34c GewO beantragen. Hiernach müssen sie eine Prüfung über ihre Sachkunde und ihre Fähigkeiten bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ablegen. Im Weiteren müssen sie einen Nachweis über den Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtve
Der Entwurf sieht auch vor, dass der WEG sein Personal stärker kontrolliert. Die Kontrolle bezieht sich auf die Qualifikation und Zuverlässigkeit der Mitarbeiter. Er soll die Mitarbeiter prüfen, wenn sie an der Verwaltertätigkeit mitwirken. Unter mitwirkenden Aufgaben werden etwa die Einberufung und Durchführung einer Eigentümerversammlung oder das Erstellen von Abrechnungen verstanden.
Wie sich die Qualifikationen im Einzelnen gestalten, muss durch eine Rechtsverordnung geregelt werden. Zu der Regelung muss auch gehören, welche Qualifikationen akzeptiert werden können.
Nach mehrjähriger Notariats-Tätigkeit habe ich bei einer Bausparkasse Einblick in das Geschäft und den direkten Kundenkontakt, sowie die vetriebliche Tätigkeit bekommen. Damals beinhaltete die Ausbildung auch Aspekte, wie zum Beispiel Verkaufspsychologie oder Konfliktbewältigung. Die fachlichen Vorraussetzungen brachte ich bereits mit. Mir fehlten nur noch etwas mehr Fachkentnisse in der anderern Richtung. Als ich anschliessend meine Gewerbeerlaubnis beantragt habe, staunte ich nicht schlecht, wie einfach das ging. Fachliche Grundvoraussetzungen sind in diesem Business unverzichtbar. Ein Makler, der das Grundbuch nicht kennt oder nicht weiß, was Erbbaurecht bedeutet, ist meines Erachtens nicht in der Lage, diesen Beruf kompetent auszuüben. Ich vertrete die Meinung, dass bei Beantragung der Gewerbeerlaubnis unbedingt die nötige Sachkunde, vorgeweisen werden sollte, was jedoch nicht bedeutet, dass jeder Makler eine Ausbildung als Immobilienfachwirt vorweisen muss. Das Wissen jedoch über die essenziellen Grundlagen sollte in jedem Fall vorhanden sein, denn ganz ohne vorhandene Sachkenntnis kann der Beruf als Makler auch nicht fachgemäß ausgeführt werden.
Das Image des Maklers sollte in Deutschland gestärkt werden. Immer mehr Kreditunternehmen versuchen mittlerweile, professionelle Makler vom Markt zu verdrängen und trotz zahlreicher negativer Schlagzeilen genießen Banker ein hervorragendes Renommeé diesbezüglich. Oftmals jedoch trifft man in Banken jedoch auf reine Verkäufer, die nichts mit kompetenten Makler-Profis gemein und nichts mit dem Job eines selbstständigen Immobilienmaklers zu tun haben. Dieser impliziert nämlich, dass die Aufträge selbst beschafft werden müssen und daran interessiert zu sein, diese auch tatsächlich zu vermitteln, da jeder Makler auf seine Provision angewiesen ist. Dies allerdings vergessen viele Kunden.
Leider fehlt es letzten Endes an einer starken Lobby, obschon der IVD sicher bemüht ist und versucht, die Interessen der Makler zu vertreten. Lletztlich geht es auch dem IVD nur darum., auch seine eigenen Interessen durchzusetzen. Die angegliederte EIA beispielsweise würde von einer Ausbildung für Makler und einer permanenten Weiterbildungsverpflichtung sogar profitieren. Es ist jedoch möglich, dass der Sinn solcher Maßnahmen nicht so genau hinterfrag wird, was aus wirtschaftlicher Sicht sogar nachvollziehbar ist. Mein Fazit: Die Grundvoraussetzungen und ein gewisses Maß an Know-How für Makler sollten in jedem Fall gegeben sein und die sachkundlichen Kenntnisse geprüft werden. Dies heißt aber nicht, dass ich die Einmischung der Politik in diesem Bereich gut heisse.
Ich habe die Diskussion rund um den Sach- und Sachkundenachweis bereits einige Zeit verfolgt. Ich finde es vollkommen richtig, wenn Immobilienmakler nicht nur den 34c besitzen müssen, um tätig zu werden. Oft verwalten Makler Immobilien die den Wert des restlichen Vermögens der Kunden deutlich überschreiten. Um die Verantwortung für solche enormen Werte zu übernehme sollte ein Makler weitergehend als nur durch den 34c belegen, dass er in der Lage ist mit so einer Verantwortung umzugehen.
Zusätzlich würde ich sogar fordern, dass jede Immobilie über Fachleute vermittelt werden sollte. Das bedeutet für mich auch, dass Privatpersonen die Vermittlung ihrer privat genutzten Immobilie an Fachleute übergeben sollten, denn so ist eine optimale Betreuung sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer garantiert. Ich denke, dass sich in der Branche einiges ändern muss, um sowohl die Situation der Makler, als auch die Situation der Kunden zu verbessern. Nur so kann sich auch das Image der Immobilienmakler verbessern.
Der Sachkundenachweis als Berufszugangsvoraussetzung war längst überfällig. Sinnvoller und wünschenswerter im Sinne unserer Kunden wäre eine Regelung die uns Makler auch noch zu kontinuierlicher Weiterbildung verpflichten würde. Diesen Aspekt diskutieren wir gerade im Kollegenkreis in der Facebookgruppe ‚MaklerDiskussion‘. Der IVD verpflichte seine Mitglieder ja bereits zu einer regelmäßigen Fortbildung. Diese Verpflichtung sollte auf alle rund 42.000 aktiv am Markt tätigen Makler übertragen werden.