Traumjob Immobilienmakler? – Auch für Quereinsteiger möglich

Natürlich sind in der Branche viele ausgebildete Immobilienkaufleute und Immobilienfachwirte tätig. Aber: „Makler“ ist kein geschützter Begriff. Daher kann dieser Titel problemlos von fast allen Menschen getragen werden. Lediglich ein Antrag muss zur Titulierung gestellt werden und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlichen Finanzamtes. Bedeutet: zu viele Schulden sollten in der Schufa nicht eingetragen sein. Ansonsten ist

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