Welche Unterschiede gibt es beim Immobilienkaufmann und dem Kaufmann in der Grundstück- und Wohnungswirtschaft?

In der Immobilienbranche gibt es zahlreiche verschiedene Berufe und Tätigkeitsfelder. Häufig kommt es jedoch zu Verwirrung oder Unklarheiten darüber, welche Tätigkeiten es genau gibt und welcher Beruf welchen Aufgaben nachgeht. So gibt es zum Beispiel häufig Missverständnisse und Unklarheiten zwischen dem Beruf des Immobilienkaufmanns und dem Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Diese Unklarheiten sollen im Folgenden beseitigt werden.

Kaufmann in der Grundstück- und Wohnungswirtschaft

Der Kaufmann in der Grundstück- und Wohnungswirtschaft war bis 2006 ein in Deutschland offiziell anerkannter Ausbildungsberuf. Die Tätigkeitsfelder in diesem Beruf waren zum einen denen des Immobilienmaklers sehr ähnlich. Das heißt, der Beruf beinhaltete die Vermittlung und Vermarktung von Immobilien, den Kontakt zwischen Eigentümern und Käufern, etc. Zusätzlich kamen aber auch noch eine Reihe an Verwaltungsaufgaben hinzu. So konnte der Kaufmann in der Grundstück- und Wohnungswirtschaft zum Beispiel bei Haus- und Wohnungsverwaltungen tätig sein und dort verschiedene Objekte verwalten. Darüber hinaus war unter Umständen auch die Planung und Organisation von Reparaturen oder Renovierungsarbeiten sowie die Abwicklung von Mietzahlungen und die Suche von Mietern Bestandteil der Tätigkeiten. Als Angestellte bei Bauherrn konnten die Kaufleute in der Grundstück- und Wohnungswirtschaft die Sanierungen oder gar den Bau von Objekten verwalten oder betreuen. Weitere Tätigkeiten sind die Kundenbetreuung sowie der Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken und Grünflächen gewesen.

Der Immobilienkaufmann

Der Beruf des Immobilienkaufmann hat im Jahre 2006 den Beruf des Kaufmanns in der Grundstück- und Wohnungswirtschaft abgelöst. Tätigkeitsfelder und Aufgabengebiete wurden weitestgehend von dem alten Beruf übernommen. Auch die Ausbildungsdauer und der Lehrplan wurden von dem Kaufmann in der Grundstück- und Wohnungswirtschaft übernommen. Mit der neuen Berufsbezeichnung wurde jedoch eine einheitliche Bezeichnung für Deutschland und Österreich eingeführt Auch die Anerkennung des Berufes in beiden Ländern wurde so vereinfacht und einheitlich geregelt. Die Ausbildung erfolgt wie auch schon zuvor im dualen System. Der Auszubildende verbringt einen Teil der Woche im Ausbildungsberuf und einen anderen Teil – in der Regel zwei Tage – an der Berufsschule. Bei der Ausbildung zum Immobilienkaufmann wurde der Ausbildungsplan erneuert und aktualisiert und auf den neusten Stand gebracht.

Unterschiede zwischen dem Immobilienkaufmann und dem Kaufmann in der Grundstück- und Wohnungswirtschaft

Bei dem Beruf des Immobilienkaufmanns handelt es sich um den selben Beruf wie bei dem Kaufmann in der Grundstück- und Wohnungswirtschaft. Im Jahr 2006 wurde jedoch offiziell die Bezeichnung vom Kaufmann in der Grundstück- und Wohnungswirtschaft zum Immobilienkaufmann geändert. Damit wurde eine einheitliche Lösung zwischen Deutschland und Österreich getroffen. Der Lehrplan und die Ausbildungsdauer von drei Jahren im dualen System blieben unverändert, der Lehrplan wurde jedoch aktualisiert und vereinheitlicht. Auch das Tätigkeitsgebiet der beiden Berufe hat sich nicht verändert. Das Aufgabengebiet umfasst alle Bereich von der Grundstücks-, Haus- und Wohnungsverwaltung bis hin zur Planung von Renovierungen und Sanierung oder die Vermittlung und Vermarktung von Grundstücken und Objekten. Anders als der Immobilienmakler, der sich nur um die Vermittlung und Vermarktung von Objekten und Grundstücken kümmert, ist der Immobilienkaufmann bzw. der Kaufmann in der Grundstück- und Wohnungswirtschaft um einiges vielseitiger Einsetzbar und verfügt über einen offiziell anerkannten Berufsabschluss in einem gesetzlich geregelten Lehrberuf.

Fazit

Bei beiden Berufen handelt es sich um den selben Beruf mit den selben Tätigkeiten unter anderem Namen. In der Zwischenzeit wurden die meisten Seiten und Stellenbeschreibungen entsprechend aktualisiert, man findet im Internet und bei einigen Unternehmen und Schulen jedoch häufig auch noch die alte Bezeichnung. Hin und wieder wird auch die Berufsbezeichnung Immobilienkaufmann gemeinsam mit dem Kaufmann in der Grundstück- und Wohnungswirtschaft verwendet, um darauf aufmerksam zu machen, dass es sich bei den beiden Berufen um ein und den selben handelt. Die Gesellenbriefe mit der Bezeichnung Kaufmann in der Grundstück- und Wohnungswirtschaft werden auch weiterhin anerkannt, die Gesellen haben jedoch die Möglichkeit, das Dokument bei der IHK auf den neuen Titel umschreiben zu lassen.

Allgemein

6 thoughts on “Welche Unterschiede gibt es beim Immobilienkaufmann und dem Kaufmann in der Grundstück- und Wohnungswirtschaft?

  1. Silke_Es on Reply

    Besonders präkär find ich deshalb, wenn in auf der Website einer Immobilienfirma im Profil des Maklers finde, dass er jeweils einen Abschluss als Kaufmann für Grundstücks und Wohnungswirtschaft als auch ein Diplom Immobilienwirt besitzt. Im Nu ist man sich schon sicher, dass er viel Expertise auf seinem Gebiet hat. Da beide Bezeichnungen ein und den selben Abschluss darstellen, bringt definitiv den Wendepunkt. Zudem sollte jeder, dem die Beschreibung des Exposés negativ ins Auge fällt, weil ein Häuschen als Schloss, Ausstattungen und Intenieur als gerade eben erst installiert, obwohl schon vor 10 Jahren eingebaut und einfache Basics als Luxusausstattung angepriesen werden, wach und aufmerksam werden. Darüber hinaus sollten alle Angaben im Exposé zu 100 Prozent wahr sein. Das heißt, die Angabe des Stadtteils muss korrekt sein. Ich würd mir daher wünschen, dass man so schwarzen Schafen, die sich mit der Angabe von Falsch Informationen brüsten, ein für allemal einen Riegel vorschiebt.

  2. Horst on Reply

    Mich nervt es dass man den Immobilienkaufmann immer mit dem billigen Immobilienmakler verwechselt. Kaufmann für Immobilienwirtschaft wäre eine seriösere und bessere fachliche Bezeichnung.

  3. Alexander Prokein on Reply

    Laut Auskunft der IHK wird der Titel des Kaufmanns in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft nicht umgeschrieben zum Immobilienkaufmann.

  4. Ralf Philipp Stern on Reply

    Liebe Silke. Ich bin mir nicht ganz sicher was Du mit beides ist gleiche Ausbildung bzw Abschluss meinst. Deshalb zur Klarstellung fuer alle eh meist verwirrte Leser. Weder der Diplom Immobilienwirt noch der Kfm. Der Grundstuecks-. …. und schon gar nicht der Makler ist identisch.
    Die einzige offizielle Berufsausbildung im Sinne wie Bankkaufmann, Industriekaufmann, Mechatroniker, Schreiner ….. ist der Kaufmann der Grundstuecks- und Wohnungswirtschaft bzw. Seit 2006 der Immobilienkaufmann. Der Diplom Immobilienwirt ist wie Bankfachwirt u. ä. eine Zusatzqualifikation die im quasi „Privatstudium“ erzielt werden jedoch keine offizielle IHK-Berufsbezeichnung mit 3 Jahren Vollzeitausbildung. Sondern werden glaube immer in Kursform von Privaten oder halbstaatlichen Traegern angeboten gegen Bezahlung Kurs/Ausbildungsgebuehren. Wobei der Kfm. Der Grundst… ein gegen Monatseinkommen ganz klassischer Ausbildungsberuf ist mit 3 Jahren Vollzeitausbildung. Das ist eben null das gleiche.

  5. Ralf Philipp Stern on Reply

    Kaufmann der Grundstuecks- und Wohnungswirtschaft mit Immobilien-Makler gleichzusetzen ist ungefaehr so wie wenn jemand das Wort Bundeskanzler schreiben kann und denkt dann er ist der Bundeskanzler und leistet dessen Arbeit. Nichts ist krotesker. Oder wird eine Bank einen Menschen als umfassend arbeitenden Bankkaufmann einstellen weil er sagen kann das er schon mal ein paar Bank-Aktien gekauft und verkauft hat? In Deutschland sicher nicht. In USA und England vielleicht. 😏

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