Energiekosten im Blick: Heizkostenverordnung 2022

Eigentlich gilt die neue Heizkostenverordnung sogar schon seit dem 01.12.21. Sie beschränkt sich auf alle Gebäude mit gemeinschaftlich genutzten Heiz- und Warmwasseranlagen. Außerdem stehen vermietete Flächen im Fokus, die bereits über fernablesbare Messgeräte verfügen.

Warum schon wieder eine Novelle?

Gefühlt kommen Immobilieneigentümer und Vermieter derzeit ständig in den Genuss von neuen Reglements. Beispielsweise die Mietpreisbremse, die Grundsteuer- oder WEG-Reform, um nur einige zu nennen. Die Überarbeitung der Heizkostenverordnung wurde notwendig, um die EU-Vorgaben zur EU-Energieeffizienzrichtlinie zu erfüllen. Ziel der EU-Richtlinie ist unter anderem eine verpflichtende Energieeinsparung von jährlich durchschnittlich 1,5%. Durch den geringeren Verbrauch sollen die Energiekosten gesenkt werden. Ein niedriger Energieverbrauch mindert aber auch den Import von Brennstoffen und trägt somit zur Versorgungssicherheit bei. Letztendlich wird CO2 eingespart und der Klimaschutz findet Berücksichtigung.

Daten sammeln im Vorbeigehen

Die Walk- oder Drive-by Technologie ermöglicht es Abrechnungsdienstleistern, Zähler abzulesen, ohne die Immobilien betreten zu müssen. Es genügt, wenn sich die Ableser in der Nähe der Zähler vor der Immobilie aufhalten, um eine Verbindung herzustellen. Dies erspart den Bewohnern einen zusätzlichen Termin. Auch Zwischenablesungen beim Mieterwechsel gehören mit der neuen Technologie der Vergangenheit an, da die Monatsendwerte automatisch gespeichert werden.

Energieverbrauch senken und Abrechnung erleichtern

Dies sind die zwei großen Bausteine der neuen Heizkostenverordnung. Bis Ende 2026 sollen möglichst alle Zähler mit der Walk- oder Drive-by-Technologie ausgestattet sein. Außerdem möchte man, dass die Systeme der einzelnen Hersteller untereinander kompatibel sind. Dies ermöglicht, dass der Energieverbrauch von allen Ablesedienstleistern ermittelt werden kann. Zuletzt hatten nur wenige große Dienstleister den Markt beherrscht. Das neue Konzept öffnet und erleichtert nun auch kleineren Unternehmen den Zugang. Man erhofft sich, dass die Preise nicht einfach festgelegt werden, sondern ein Konkurrenzkampf um die Kunden entsteht.

Neue Pflichten für Vermieter

Um den Mieter für Energieeinsparungen zu sensibilisieren, soll er regelmäßig, nämlich monatlich, über seinen Verbrauch informiert werden. Außerdem erhalten die Mieter die Vergleichsdaten zu den zwei vorangegangenen Monaten sowie zum durchschnittlichen Vorjahresverbrauch. So können sie einem Anstieg schnell entgegenwirken und werden nicht erst bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung überrascht. Der monatliche Bericht beinhaltet ebenso Informationen zur Brennstoffart, anfallenden Steuern und der Treibhausgasemission. Um dem Mieter bei der Verringerung des Verbrauchs sowie der damit zusammenhängenden Kosten zu unterstützen, soll auch auf eine Energieberatungsstelle verwiesen werden.

Mieter-Rechte

Doch was können Mieter machen, wenn sich ihr Vermieter nicht an die neuen Vorgaben hält? Schließlich sind die steigenden Energiepreise durch die CO2-Steuer sowie die erhöhten Rohstoffpreise tatsächlich etwas unübersichtlich geworden. Auch für diesen Fall hat die Neuerung der Heizkostenverordnung vorgesorgt. Der Mieter kann in diesem Zusammenhang seinen Heizkostenanteil um drei Prozent kürzen.

Digitalisierung in der Energiewende

Nicht nur Ableseverfahren werden automatisiert, auch der Zähler an sich hat sich geändert. Das Smart Meter Gateway versorgt Verbraucher, Ableser sowie Stromlieferanten und Netzbetreiber künftig mit allen notwendigen Daten. Zentrale und dezentrale Erzeugungsanlagen haben ein Umdenken notwendig gemacht. Der Zähler musste intelligenter werden, um alle Variablen zu berücksichtigen. Denn er erfasst nicht mehr nur den Energieverbrauch, sondern gegebenenfalls auch die Energieeinspeisung und den Netzzustand. Das Smart Meter Gateway kann als Kommunikationsplattform darüber hinaus auch flexible Tarife erfassen, kümmert sich um das Energiemanagement und gegebenenfalls das Lademanagement bei der Nutzung einer Wall-Box zugunsten der E-Mobilität. Außerdem verfügt es sogar über die Möglichkeit, Mehrwertdienste im Gesundheitsbereich bzw. betreutem Wohnen zu übernehmen. Schon ab 2023 soll der digitale Zähler überall zu finden sein.

Pro und Kontra

Erfüllt die Heizkostenverordnung ihren Zweck und Energieeinsparungen sind erkennbar, ist dieses natürlich der große Vorteil der Neuerung. Allerdings hat man Vermietern mit der Informationspflicht eine zusätzliche, nicht unerhebliche Last aufgebürdet.

Da wir alle wissen, dass die Digitalisierung nicht mehr aufhaltbar ist und die Energiewende stattfindet, sind die neuen Technologien unumgehbar. Sie zielt natürlich darauf ab, Prozesse zu erleichtern und zu automatisieren. Für den Datenschutz und die Datensicherheit wurden im Übrigen Vorgaben vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik getroffen.

Man befürchtet, dass die Ausgaben der Mieter für den Einbau der neuen Geräte sowie für die zusätzlichen Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen die Einsparungen durch einen geringeren Verbrauch übersteigen.

Um zu zeigen, dass man all diese Bedenken ernst nimmt, wird die Verordnung nach drei Jahren durch den Bundesrat geprüft und neu bewertet. Vielleicht kommt also schon dann die nächste Novelle.

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