2021 noch undenkbar: zwei neue Energiesparverordnungen

Der Russland-Ukraine-Konflikt hat unter anderem gezeigt, wie abhängig wir von Exporten aus dem Ausland sind. Da wir nicht sicher sein können, ob das Gas ausreichen wird, um uns den Winter über mit Wärme, Warmwasser und Strom zu versorgen, hat das Bundeskabinett überraschend zwei neue Energieeinsparverordnungen verabschiedet.

Diese enthalten kurz- und mittelfristige Methoden, um Gas und Energie einzusparen. Die Vorgaben gelten nicht nur für öffentliche Körperschaften, sondern auch für gewerbliche Nutzer und Privathaushalte. Das ist bekannt:

Ab wann treten die Maßnahmen in Kraft?

Erst Ende August stellte die Bundesregierung ihren Maßnahmenkatalog zum Einsparen von Ressourcen vor. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen, kurz EnSikuMaV trat bereits zum 01.09.2022 in Kraft. Zunächst einmal soll die Verordnung sechs Monate lang Gültigkeit behalten.

Schon einen Monat später, zum 01.10.2022 wird nun die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen, kurz EnSimiMaV rechtswirksam. Diese wird uns vorerst zwei Jahre lang begleiten.

Dies wird sich mit dem kurzfristigen Maßnahmenpaket ändern

Unter anderem wird es Mietern während der Gültigkeit gestattet, die in Mietverträgen festgeschriebene Mindesttemperatur zu unterschreiten. Zudem dürfen private Schwimm- oder Badebecken einschließlich Aufstellpools nicht mit Gas oder Strom aus dem Netz versorgt werden. Einzige Ausnahme bilden gewerblich genutzte Schwimmanlagen oder Becken zum Zwecke von therapeutischen Anwendungen.

Öffentliche Nichtwohngebäude sollen nur noch bis 19 Grad beheizt werden, ungenutzte Räumlichkeiten bleiben nach der Anordnung kalt. Auch hier gibt es Ausnahmen beispielsweise für Pflegeeinrichtungen. Zusätzlich wird Warmwasser, welches vorwiegend zum Händewaschen genutzt wird, möglichst abgedreht. Außenbeleuchtung sowie Leuchtreklame darf abgesehen von Sicherheits- oder Notbeleuchtung nicht mehr geschaltet werden. Energielieferanten sind angehalten, ihre Kunden regelmäßig über den Energieverbrauch und die Preisdynamik zu informieren. Auch bezüglich möglicher Einsparpotenziale bekommt man künftig Hinweise.

So hilft die mittelfristige Maßnahmenverordnung beim Energie einsparen

Eine Menge Energie möchte man sparen, indem die Heizungen in öffentlichen, privaten und Firmengebäuden richtig eingestellt werden. Innerhalb der nächsten zwei Jahre soll somit in jedem Haushalt ein Heizungscheck erfolgen. Zudem wird verlangt, dass Immobilieneigentümer mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis einen hydraulischen Abgleich durchführen. Ineffiziente Heizungspumpen finden künftig gerade auch im gewerblichen Bereich Erneuerung.

Um die Energieversorgung sicher zu stellen, hat man eine zusätzliche Rechtsverordnung verabschiedet, die den Energietransporten im Schienenverkehr Vorrang einräumt. Auch sie behält analog zur EnSikuMaV vorerst für sechs Monate ihre Gültigkeit.

Folgende Einsparziele sollen mithilfe der Bürger erreicht werden

Damit die Energieversorgung in diesem Winter nicht zusammenbricht, ist es erforderlich, 20 % des Gesamtverbrauchs einzusparen. Daher werden die Bürger aufgerufen, im Kleinen noch einmal Einsparmöglichkeiten zu finden. Dazu kann unter anderem gehören, Elektrogeräte ganz auszuschalten, statt sie im Stand-by-Betrieb laufen zu lassen. Glühlampen wechselt man am besten gegen LED-Lichter aus und auch durch nachträglich installierte Wasserspararmaturen kann der Energieverbrauch sinken. Für viele der geplanten Maßnahmen werden die Konsumenten neben den stark gestiegenen Energiekosten jedoch weitere Ausgaben tätigen müssen. Dazu zählt das Beauftragen von Heizungsfachfirmen genauso wie die Investitionen in Energiespartechnik.

Die wohl größte Frage ist, ob die Einsparungen die Energieversorgung sicherstellen?

Auch Experten haben sich bereits an dieses Gedankenexperiment gewagt. Mit ganz viel Glück, so die Prognosen, halten die Reserven bis März. In diesem Szenario müssten aber die vollen 20% Energie eingespart werden. Die gute Nachricht ist jedoch, dass die Gasspeicher bereits einen Monat vor dem eigentlichen Ziel zu 90 % gefüllt sind. Allerdings sind dafür überwiegend einzelne Industriestandorte verantwortlich, die aufgrund der immensen Kostensteigerung der Energiepreise ihre Produktion bereits zurückfahren oder gar einstellen mussten. Ein eisiger Winter lässt den Gasverbrauch im Vergleich zu einem milden Winter um bis zu 15 % steigen. Es wird also auch eine Frage des Wetters sein, wie weit das Gas reicht. Jede Minute, die kürzer geduscht wird, kann eine Heizperiode ohne Rationierung unterstützen. Nur die Gemeinschaft aus allen Gasverbrauchern wird erfolgreich durch die Krise gehen, sofern jeder einzelne sein Einsparpotenzial nutzt.

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