Der Beruf des Denkmalpflegers im Wandel

In Deutschland finden sich viele gut erhaltene Baudenkmäler. Als Zeugen der Zeit ermöglichen sie einen Blick in die Vergangenheit. So zum Beispiel die Nikolai-Kirche in Berlin aus dem 13. Jahrhundert. Oder die St. Severin Kirche in Köln, die sogar aus dem 4. Jahrhundert stammen soll. Doch nicht nur Kirchen oder Klöster gehören zu den wertvollen Denkmälern. Um herauszufinden, welche Kulturschätze sich wo befinden, wirft man einen Blick auf die landeseigene Denkmalatlas-Seite. Die Erhaltung der Denkmäler hat einen hohen Stellenwert. Doch was sind Denkmäler überhaupt und von wem werden sie gepflegt und erhalten?

Denkmäler als Zeitzeugen

Bestimmte Werke erinnern uns an die Kultur früherer Zeiten. Neben Gebäuden, die dann die Bezeichnung Baudenkmal tragen, können ebenso Kunstobjekte, archäologische Ausgrabungen und vieles mehr unter Denkmalschutz gestellt werden. Sofern Gebäude Platz auf der Denkmalliste finden, erhalten sie rechtlichen Schutz. Bauliche Veränderungen oder Umbauten erfolgen ausschließlich mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Dies führt zeitweilen zu Streitigkeiten zwischen Eigentümern, die sich in ihren Rechten beschränkt sehen, und der zuständigen Denkmalschutzbehörde.

Wie wird ein Gebäude zum Denkmal?

Der Ablauf, ein Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, variiert je nach Region. In der Regel findet jedoch eine Bewertung durch einen Experten statt. Dies kann unter anderem ein Denkmalpfleger sein. Bescheinigt dieser Gutachter den erhaltenswerten Zustand, wird ein Antrag auf Denkmalschutz bei der zuständigen Behörde gestellt. Anschließend wird bei einer weiteren Begutachtung die historische oder kulturelle Bedeutung des Gebäudes geprüft und bewertet. Auf Basis dieser Ergebnisse wird das Objekt anschließend entweder in die Denkmalliste aufgenommen oder eben nicht.

Die Aufgaben eines Denkmalpflegers

Wie soeben beschrieben, erforschen Denkmalpfleger historische Gebäude und bewerten ihre Geschichte und der kulturelle Kontext. Auch die bauliche Beschaffenheit fließt in die Bewertung mit ein und hilft bei der zeitlichen Einordnung des Baus. Um Denkmäler möglichst authentisch zu erhalten, beraten Denkmalpfleger dazu, welche Maßnahmen bei Sanierungen und Restaurierungen notwendig sind. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, die Denkmäler regelmäßig zu begutachten, um Schäden an ihnen möglichst gering zu halten und abzuwenden. In der Regel werden die Denkmäler für die Öffentlichkeit erhalten, um Ihnen die Kultur vergangener Tage nahezubringen. Daher besteht die Arbeit eines Denkmalpflegers zu einem gewissen Teil auch aus Forschung und Bildung. Die Geschichte der Gebäude wird beispielsweise recherchiert und niedergeschrieben, oder es finden Führungen durch die Bauten statt. Denkmalpfleger sind somit oft Bindeglied zwischen Architekten, Restauratoren, Behörden und Eigentümern.

Das Studium zum Denkmalpfleger – eine Menge Fachwissen

Um den Beruf sachgerecht auszuführen, benötigen Denkmalpfleger sowohl technischen Sachverstand, gerade im Hinblick auf Gebäudetechnik und Baumaterialien, als auch historisches und kulturelles Verständnis. Nur so lassen sich die Gebäude nicht nur baulich, sondern auch kulturell sachgerecht einordnen und erhalten. Um dieses Wissen aufzubauen, studieren Denkmalpfleger meist zuerst Kunstgeschichte, Architektur oder Ingenieurwissenschaften. Denn bei dem Studium der Denkmalpflege handelt es sich um ein 4-Semester umfassendes Master Studium, welches auf einem anderen Studiengang aufbaut. Während des Studiums durchläuft man bereits wertvolle Praxisphasen, die einen auf den Job vorbereiten. Das Studium schließt man mit dem Master auf Arts oder Master of Science ab.

Diese Arbeitgeber stellen Denkmalpfleger ein

In der Regel arbeiten Denkmalpfleger selbstständig und bewerben sich auf Projekte. Dennoch gibt es auch Festanstellungen. Diese erfolgen beispielsweise bei den Denkmalschutzbehörden, in Universitäten, in Bauverwaltungen und Museen. Laut dem Entgeltatlas der Agentur für Arbeit, erhalten Denkmalpfleger im Durchschnitt 4.636 Euro Lohn für ihre Arbeit.

Energiemanagement verändert die Arbeit der Denkmalpfleger

Im deutschen Recht obliegt dem Denkmalschutz ein hoher Stellenwert. Bauvorhaben können von der Denkmalschutzbehörde, sofern sie die Authentizität des Denkmals stören, verhindert werden. 2023 kam mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz eine große Neuerung. Denn hier wurde erstmals der gesetzliche Vorrang für erneuerbare Energien eingeräumt. Wo bislang eine Solaranlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude utopisch erschien, werden nun neue Maßstäbe bei der Genehmigung angesetzt. Zum Glück tut sich jedoch nicht nur bei der Gesetzgebung, sondern auch in der Baustoffentwicklung etwas. Solarziegel beispielsweise fallen optisch weniger ins Gewicht als Solarplatten, die auf das Dach aufgebracht werden. Denkmalpfleger müssen nun nicht nur die Optik eines Denkmals schützen, sondern auch Kompromisslösungen aufzeigen und akzeptieren.

Ein Beruf mit Verantwortung

Der Beruf des Denkmalpflegers ist sehr umfassend und somit auch außergewöhnlich abwechslungsreich. Es ist erforderlich, das Wissen in vielen verschiedenen Fachgebieten aktuell zu halten. Als Denkmalpfleger trägt man große Verantwortung für die Gebäude und die kulturellen Schätze der Umgebung. Doch es bietet sich ebenso die Möglichkeit, das Stadtbild mit zu gestalten. Zusammenfassend bietet die Tätigkeit als Denkmalpfleger die Gelegenheit, das kulturelle Erbe zu bewahren, historische Gebäude zu erforschen und die Verbindung zwischen Vergangenheit und Gegenwart zu stärken sowie die Zukunft mit zu gestalten.

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