Solarpflicht – Erneuerbare Energien nutzen

Am 24. Februar 2022 griff Russland die Ukraine an. Die EU und damit auch Deutschland sahen sich gezwungen, Sanktionen gegen Russland zu verhängen. Dazu zählte unter anderem, dass das Genehmigungsverfahren für die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 gestoppt wurde. Vielen wurde spätestens jetzt bewusst, dass Rohstoffe wie Gas und Öl in Zukunft nicht immer verfügbar sein werden.

Zum Glück hat sich technologisch in den letzten Jahren einiges getan. Im Zuge der Energiewende, versucht man verstärkt auf erneuerbare Energien wie Wind und Sonne zurückzugreifen. Auch die EU hat zum Thema Energiewende bereits eine klare Position bezogen. Einige Bundesländer möchten mit der Solarpflicht für Gewerbeimmobilien eine Vorreiterrolle einnehmen. Doch die Bundesregierung wird wahrscheinlich schneller sein und eine klare Linie vorgeben.

Die EU als Vorreiter

Schon im Jahr 2009 hat die EU die Erneuerbare-Energien-Richtlinie verfasst. Damit nahm sie eine weltweit führende Rolle ein. Denn so deutlich hatte sich bis dato noch niemand anderes für die Festsetzung von energiepolitischen Zielen und dem Umgang mit erneuerbaren Energien ausgesprochen. 2018 wurde die Richtlinie überarbeitet und weiter konkretisiert. Neben dem Einsatz von erneuerbaren Energien, soll auch eine Reduktion des Energieverbrauchs dazu beitragen, die anvisierten Ziele zu erreichen.

So steht die Bundesregierung zur Solarenergie

Die Bundesregierung hat das Klimaschutz Sofortprogramm 2022 ins Leben gerufen. Daraus geht hervor, dass mit einer Novelle des Gebäudeenergiegesetztes in diesem Jahr auch eine PV (Photovoltaik)- bzw. Solarthermie-Installationspflicht kommen könnte. So heißt es im Zusammenhang mit dem Ausbau von erneuerbaren Energien: „Bund und Länder müssen sich gemeinsam der Herausforderung stellen, wie hinreichend Flächen zur Verfügung gestellt werden können (…)“.

Zusätzlich wurde auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung Bezug auf die Solarpflicht genommen. Hier wurde festgehalten: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Der Grundstein für die Einführung einer Solarpflicht wurde somit auch hier gelegt. Man kann also davon ausgehen, dass die Regierung eventuell noch in diesem Jahr ein Gesetz über die verpflichtende Nutzung von Solarenergie erlässt.

Baden-Württemberg macht es vor

Seit dem Jahreswechsel hat Baden-Württemberg bereits die Solarpflicht eingeführt. Für Baugenehmigungen, die ab dem 01.01.2022 erteilt wurden, ist bei Nicht-Wohngebäuden eine Solarunterstützung verpflichtend festgelegt. Seit dem 01.05. gilt dies auch für neu errichtete Wohngebäude. Ab kommendem Jahr soll die Solaranlage auch bei einer grundlegenden Dachsanierung installiert werden.

Berlin und Hamburg ziehen nach

Auch Berlin möchte ab 2023 quasi dieselben Regeln wie Baden-Württemberg auf die Installation von Solaranlagen anwenden. In Hamburg sollen ab 2023 Neubauten verpflichtend mit Solaranlagen ausgestattet werden, bei umfangreichen Dachsanierungen greift das Gesetz erst ab 2025. Ausnahmen bilden bei den Bundesländern häufig Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche, für Solaranlagen ungeeignete Gebäude sowie denkmalgeschützte Immobilien. Auch Bremen und Bremerhaven wollen Solar Cities werden. Hier lässt man sich jedoch bis 2030 Zeit, bis alle Dächer dementsprechend ausgestattet sein sollen. Höchstwahrscheinlich wird hier jedoch die Bundesregierung mit ihren Vorgaben schneller sein.

So kann die Solaranlage aussehen

Neben dem Dach, kann auch die Fassade für die Installation einer Solaranlage herhalten. Dies macht gerade bei beschatteten Dächern Sinn. Ein großes Beispiel dafür, wie sich solch eine Fassade trotzdem gut optisch einfügen kann, ist die Fassadenkonstruktion des Rhein-Kai-Speicher 7 in Mannheim. Solarzellen gibt es mittlerweile in zahlreichen Varianten, so sind auch farbige Alternativen erhältlich. Ein österreichisches Unternehmen verbindet mit der Solarflower Technik und Design, sodass man beinahe von Kunst sprechen kann. Wer es schlicht mag, kann auch auf Solardachziegel zurückgreifen. Im Neubaubereich heben sie die Kosten gegenüber einem Dach mit einer Standardphotovoltaikanlage um ca. 15 %. Dafür sind sie optisch kaum von normalen Dachziegeln zu unterscheiden.

Die hässliche Seite der Solarpflicht

Anfang der 2010er Jahre fand die Solarbranche politisch kaum Unterstützung. Die großen Stromkonzerne verfügen über eine starke Lobby und sehen in der Stromproduktion per Solar auf dem eigenen Dach eine große Konkurrenz. Dadurch gingen viele Firmen Pleite, sodass Deutschland heute von asiatischen Herstellern abhängig ist. Vor Ort in Deutschland fehlen sowohl Materialien als auch Fachkräfte. Zudem muss bei der Einspeisung von Strom ins Netz die sowieso schon geringe Einspeisevergütung über ein Gewerbe versteuert werden. Das bedeutet zusätzlichen, bürokratischen Aufwand für diejenigen, die die Nutzung von Solarenergie vorantreiben möchten.

Prognose

Derzeit sieht alles danach aus, dass in den kommenden Monaten und damit wahrscheinlich noch in diesem Jahr die bundesweite Solarpflicht für alle Nichtwohngebäude kommt. Anschließend werden vermutlich auch die Fristen für neu geplante Wohngebäude sowie Dachsanierungen festgesetzt.

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