Immobilien-Jahresrückblick & ein frohes, teures Jahr 2022

Egal in welche Richtung man schaute, 2021 war so ziemlich jeder in der Branche von Neuerungen betroffen. Verwalter traf es mit der WEG-Reform und dem Beschluss des Sachkundenachweises. Die Makler, Käufer und Verkäufer mussten sich auf die Neuverteilung der Maklerprovision einstellen. Kaufinteressenten und Häuslebauer beschäftigten sich mit …

… dem Baukindergeld und der Wohnungsbauprämie. Die Sachverständigen wurden dieses Jahr mit der Immowert V Novellierung gesegnet. Architekten und Handwerker waren mit der Umsetzung des GEG (Gebäudeenergiegesetz) beschäftigt. Und zu guter Letzt betraf uns alle gemeinsam die CO²-Steuer.

Rückblickend hat sich 2021 vor allem inhaltlich eine Menge getan und es wurde ordentlich reformiert. Doch setzt sich dieser Trend auch 2022 fort?

Ganz schön viele Teuerungen in 2022

Eigentümer und Investoren brauchen Zeit und Geld
Günstige Kredite und Negativzinsen auf das Ersparte führen dazu, dass auch in 2022 eine Investition in Betongold Sinn macht. Doch Eigentümer und Investoren werden sich darauf einstellen müssen, dass Handwerker und Baumaterial nicht sofort zur Verfügung stehen. Da die Nachfrage nach Arbeitskräften das Angebot übersteigt, ist mit mehreren Monaten Wartezeit zu rechnen. Erschwerend kommt der Baustoffmangel hinzu. Die Rohstoffpreise steigen weiterhin an. Insbesondere Holz, aber auch (Holzfaser-)Dämmmaterialien, Kunststoffe und mehr werden teurer, da die Lager leer sind. Schuld an den Engpässen sind neben durch Corona heruntergefahrene Produktionen, schlechte Holzernten und auch die gestiegenen Ölpreise.

Eine gute Nachricht ist, dass die EEG-Umlage für Strom ab Jahresbeginn von 6,5 Cent auf 3,723 Cent pro kWh Strom sinken wird. Durch die Strompreiserhöhung wird dieser Effekt jedoch kaum spürbar sein.

Zum Jahreswechsel erreicht die CO2-Steuer ihre nächste Stufe. Pro Tonne CO2 werden dann 30 Euro fällig.

Auf was können sich Arbeitgeber einstellen?
Dass die Deutsche Post das Porto erhöht und sich ein Standardgeschäftsbrief von 0,80 auf 0,85 Cent erhöht, ist nur die kleinste Veränderung. Arbeitskräfte werden in der Immobilienbranche immer teurer. Zuletzt wurde der neue Tarifvertrag für die Wohnungswirtschaft beschlossen. Dieser sieht bis 2023 eine stufenweise Erhöhung der Gehälter vor. Außerdem steigt der Mindestlohn 2022 zuerst von 9,60 Euro auf 9,82 Euro und im Juli erneut auf 10,45 Euro. Doch gerade in der Immobilienbranche sind in vielen Bereichen ganz andere Mindestlöhne festgesetzt. So beispielsweise im Elektrohandwerk (ab 01/22 12,90 Euro), aber auch Gebäudereiniger (je nach Bereich zwischen 11,11 Euro und 14,45 Euro) und Gerüstbauer (ab 10/22 17,91 Euro) freuen sich über höhere Mindestlöhne. Ausbildungsbetriebe müssen künftig die neue Mindestvergütung für Auszubildende beachten – ab 550 Euro monatlich. Aber auch hier liegen die Zahlen im Handwerk deutlich darüber. Ein Auszubildender im Bereich Maler und Lackierer kann so ab August 2022 mit einem Einstiegsgehalt von 740 Euro rechnen.

Welche Änderungen gibt es sonst noch?

  • Gesetzt für faire Verbraucherverträge: Ab Juni 2022 wird es auf jeder Website einen Kündigungsbutton geben. So sollen Verträge einfacher kündbar sein. Im Immobilienbereich beispielsweise interessant bei Strom- und Gasverträgen.

     

  • Grundsteuerreform: Ab Januar werden die Grundstücke anders bemessen, bemerkbar macht sich dies erst ab 2025, dann gilt die anders berechnete Grundsteuer. Neu wird auch die Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke sein. Sie ist höher als die anderen Grundsteuerabgaben, um die Bebauung von Flächen anzuregen.

     

  • Solarpflicht: In Baden-Württemberg kommt ab Januar eine Photovoltaikpflicht für nicht zu Wohnzwecken geplante Neubauten. Auch für Parkplätze mit über 35 Stellplätzen gilt die Pflicht. Andere Bundesländer möchten in den kommenden Jahren nachziehen. Gegebenenfalls wird der Bund hier aber schneller reagieren und eine bundesweite Solarpflicht einführen.

     

  • Zensus 2022: Im Rahmen der Volkszählung sollen auch Gebäude und Wohnungen miterfasst werden.

     

  • Schornsteine: Im Neubaubereich wird die Schornsteinhöhe nach oben hin angepasst, um den schädlichen Feinstaub in höhere Luftschichten zu lenken.

     

  • WEG-Recht: Die coronabedingten Sonderregelungen im WEG-Recht bleiben bis 31.08.2022 bestehen. Das heißt Verwalter und Eigentümer sind so lange auch ohne abgehaltene Versammlung handlungsfähig.

     

  • Ab Dezember 2022 tritt der Sachkundenachweis für Verwalter in Kraft.

     

2022 kann also ein teures Jahr rund um die Immobilien-Branche werden. Bleibt abzuwarten, was sich die neue Koalition diesbezüglich noch auf die Fahnen geschrieben hat. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.

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