Gebäudeenergiegesetz-Reform und mittelfristige Energiesparmaßnahmen

Dies muss beim Heizen im Winter 2023/2024 beachtet werden! Mit dem Oktober beginnt vielerorts die Heizperiode. Im letzten Winter standen die Energiesparmaßnahmen im Rahmen von zwei neuen Energieeinsparverordnungen im Fokus. Dieses Jahr wird der Schwerpunkt auf der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) liegen. Aber auch die Verordnung über die mittelfristig wirksamen Maßnahmen (EnSimiMaV) aus der letzten Energieeinsparverordnung gelten weiterhin.

Der Umstieg auf erneuerbare Energien kommt: Die GEG-Reform

Gerade im vergangenen Jahr wurde uns vor Augen geführt, wie abhängig wir größtenteils noch von Energieimporten sind. Diesen Zustand möchte die Bundesregierung schnellstmöglich ändern. Der Weg dorthin führt über den Umstieg auf erneuerbare Energien. Das man so gleichzeitig Heizkosten einspart und einen Beitrag zum Klimaschutz leistet, ist eine Win-win-Situation. Mit Förderungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden Motivationsanreize gesetzt, um beispielsweise Heizungsanlagen umzurüsten. Doch die Umstellung dauert der Regierung zu lange, daher beschloss sie parallel eine Reform des GEG.

Was bedeutet das konkret für die Verbraucher?

Künftig sollen in Gebäuden nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens zu 65% auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Dies hat das Bundeskabinett am 19.04.2023 beschlossen, der Bundestag hat das Gesetz Anfang September bestätigt. Im Speziellen gilt es ab dem 01. Januar 2024 für alle neu eingebauten Heizungen in Neubauten sowie in Neubaugebieten. Dabei ist entscheidend, wann der Bauantrag gestellt wird. Wird dieser noch 2023 gestellt, ist die Verpflichtung zum Einbau einer Heizung, die auf erneuerbaren Energien basiert, umgänglich. Ein Energieberater hilft dabei, den optimalen Energieträger auszuwählen. Schrittweise greift das Gesetz jedoch auch bei Bestandsbauten. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird der Einbau von Heizungen mit 65% erneuerbarer Energie nach dem 30. Juni 2026 verbindlich, in Städten mit weniger Einwohnern gilt es ab dem 01. Juli 2028. Ab 2045 dürfen alle Gebäude insgesamt nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien beheizt werden.

Diese Heizungsarten erfüllen die Anforderungen

Im Grunde setzt man auf den Ausbau des Fernwärmenetzes. So möchte man einer breiten Masse der Bevölkerung die erneuerbaren Energien zugänglich machen. Gerade in Einfamilienhäusern sind Wärmepumpen gefragt wie nie. Gasheizungen können ebenfalls ab Januar noch neu verbaut werden, sofern sie wasserstofftauglich sind. Auch Biomasseheizungen wie beispielsweise Pellet- und Holzheizungen erfüllen die Anforderungen des GEG. Genauso ist es mit Stromdirektheizungen, Heizungen auf der Basis von Solarthermie und Hybridheizungen.

Mittelfristige Energiesparmaßnahmen umsetzen

Um eine Gasmangellage zu verhindern, traten letztes Jahr kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen in Kraft. Während die kurzfristigen Maßnahmen zum 15.04.2023 ausliefen, gelten die mittelfristigen Maßnahmen noch bis zum 30.09.2024. Ziel ist es, möglichst effizient zu heizen und so den Gasverbrauch zu reduzieren. Gasheizungen sind jährlich zu überprüfen. Mit einer niedrigen Vorlauftemperatur sowie einer Nachtabsenkung sollen die Energiesparmaßnahmen gelingen. Auch der hydraulische Abgleich führt dazu, dass Wasser in den Heizkörpern bestmöglich verteilt wird und die Gasheizungen effizienter arbeiten. Heizungspumpen, die über keine Steuerung verfügen, müssen ausgetauscht werden. Für Unternehmen, die mehr als zehn Gigawattstunden pro Jahr verbrauchen, gelten noch einmal gesonderte Bestimmungen.

So heizt man als Endverbraucher richtig

Um die Wohlfühltemperatur im Gebäude halten zu können, ist es erforderlich, bestimmte Arbeiten auszuführen. Neben der jährlichen Heizungswartung umfasst dies auch die Überprüfung von Dichtungen in Fenstern und Außentüren. Heizkörper sollten gereinigt und entlüftet werden, um optimal zu funktionieren. Nach dem Entlüften der Heizung sollte man den Druck der Heizungsanlage überprüfen und gegebenenfalls Wasser auffüllen. Im Winter sollten zwischen 18 und 21 Grad in den Innenräumen vorherrschen. Eine geringere Temperatur maximiert das Schimmelrisiko, da kalte Luft nicht ausreichend Feuchtigkeit aufnehmen kann. Um feuchte Luft aus den Wohnräumen zu entfernen, ist ein regelmäßiges Stoßlüften empfehlenswert. Dazu werden die Fenster weit geöffnet. Die Kippstellung gilt es zu vermeiden, damit Fensterstürze nicht auskühlen.

Heizen als Beitrag zum Klimaschutz

Bei der GEG-Reform steht der Einsatz von erneuerbaren Energien im Vordergrund. Die mittelfristigen Maßnahmen im Rahmen der Energieeinsparverordnungen machen vor allem das Heizen effizienter und reduzieren somit den Verbrauch. Insgesamt leisten diese Vorkehrungen einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz. Dies tut der Umwelt gut und hilft, die Erderwärmung zu reduzieren und sich damit dem 1.5 Grad Ziel weiter anzunähern. Es bleibt spannend, welche Vorkehrungen in Zukunft getroffen werden, um das Heizen noch effizienter zu machen.

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